Die AO Anwaltskanzlei – Kanzlei am See ist eine auf Bußgeldbescheide spezialisierte Kanzlei und überprüft dabei seit Jahrzehnten bundesweit Verkehrsrechtsangelegenheiten.
Die übliche Vorhegensweise der Kanzlei lässt sich dabei wie folgt skizzieren:
Nach Anforderung der jeweiligen Bußgeldakte, ggf. zur Wahrung der nach Zustellung des Bescheides in Gang gesetzten, zweiwöchigen Einspruchsfrist unter Einspruchseinlegung, überprüfen wir eingehend, ob die Messung nach den technischen und rechtlichen Vorgaben erfolgt ist, insbesondere das Messgerät geeicht war, der jeweilige Messbeamte die Schulungsnachweise für die durchgeführte Messung mittels mobilem Messgerät aufweist und die Messvorgaben entsprechend der Bedienungsanleitung eingehalten hat bzw. das feste Messgerät bauvorschriftsgemäß aufgestellt wurde sowie die Messung aus anderen Gründen unbrauchbar sowie die vorliegenden Beweise dem Verwertungsverbot unterliegen, um dadurch Messfehler aufzudecken mit dem primären Ziel, die komplette Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Je nach Einzelfall wenden wir sekundär unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach einhergehenden Verhandlungsgesprächen mit den Bußgeldbehörden, den zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. den zuständigen Gerichten ein drohendes Fahrverbot ab.
Im Straßenverkehr werden dabei Bußgeldbescheide insbesondere wegen folgender Vergehen erlassen:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Vergehen in Bezug auf einen zu geringen Abstand zum vorderen Fahrzeug
Überfahren einer roten Ampel (Rotlichtverstoß)
Mängel am Fahrzeug (z. B. abgefahrene Reifen, nicht funktionierende Scheinwerfer)
Mobilfunknutzung und Telefonie am Steuer
Um eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln zu können, unabhängig davon, ob sich das Verfahren im Anhörungs- oder Bußgelderlassverfahren befindet, empfiehlt sich die sofortige Einschaltung des Verteidigers.